„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
 Grundgesetz, Artikel 20
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen 
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der 
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben 
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht 
möglich ist.
 www.steuerboykott.org…
 
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